KFZ Versicherung und Chiptuning

Der Markt für KFZ Versicherungen ist im Moment voll in Bewegung. Da Anfang November von den Versicherungen die neuen Tarife festgelegt werden und im Januar in Kraft treten, hat man laut Gesetzgeber einmal im Jahr die Möglichkeit, die KFZ Versicherung zu wechseln. Der Stichtag zum Wechsel ist der 30.11. Nur wer bis dahin den Antrag gestellt hat, kann im nächsten Jahr eine vorzugsweise günstigere Versicherung in Anspruch nehmen.

Wer nun spekuliert sein Auto mit Chiptuning auszustatten bzw. es bereits getan hat, sollte sich dringend mit seiner Versicherung in Verbindung setzen. Bei Verschweigen von Chiptuning kann im schlimmsten Fall die Versicherung des Fahrzeugs komplett erlöschen. Bei einem Unfall mit Personenschaden würden damit immense Kosten entstehen.

Daher sollte man mit seiner Versicherung abklären, inwieweit die Mehrleistung durch Chiptuning mitversichert ist. Teilweise bleiben die Beiträge gleich, in anderen Fällen entstehen geringe Mehrkosten.

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Dieser Eintrag wurde am Montag, 10. November 2008 um 11:06 veröffentlicht und befindet sich in Allgemein. Alle Kommentare zu diesem Eintrag können mit unserem RSS 2.0 feed verfolgt werden. Hinterlasse einen Kommentar oder einen Trackback von Deinem Blog.

8 Kommentare zu “KFZ Versicherung und Chiptuning”

  1. Hm, aber warum interessiert denn das die Versicherung? Das ganze wurde doch vom Tüv sicherlich abgenommen und müsste somit auch kein Problem mehr darstellen, oder?

    Posted by Torsten on Dienstag, 25. November 2008 16:10

  2. Meist besitzen die Tuningchips an sich eine Abnahme, aber die Kombination in Verbindung mit dem Auto muss halt abgenommen werden. Es muss sichergestellt sein, dass das Fahrzeug in Verbindung mit dem Chip ordnungsgemäß arbeitet. Erzeugt der Chip z.B. zu viel Mehrleistung, ist das Gutachten des Chips hinfällig, weil sich das Fahrzeug dann außerhalb der geprüften Leistung befindet. Damit ist eine erneute Abnahme durch den TÜV oder die Dekra fällig.

    Posted by admin on Dienstag, 25. November 2008 17:21

  3. Und diese neue Abnahme ist dann bestimmt eine “Komplettabnahme” oder? Somit würden dann wieder enorme Kosten auf den Fahrer hinzukommen …

    Grüße :-)

    Posted by Chris on Mittwoch, 26. November 2008 11:14

  4. Wenn die Leistung des Fahrzeugs über die geprüfte Leistung hinaus geht, muss eine Komplettabnahme erfolgen. Es muss also geprüft werden, ob das Fahrzeug mit der Leistung betrieben werden darf. Dabei stellen sich Fragen wie z.B. muss eine stärkere Bremse verbaut werden oder muss ein anderes Fahrwerk montiert werden.
    Auf jeden Fall kommen damit erhöhte Kosten auf den Fahrzeughalter zu.

    Posted by admin on Donnerstag, 27. November 2008 12:54

  5. Wegen so ein bissel mehr Leistung erlischt gleich die ganze Versicherung. Das kann es auch nur im bürokratischen Deutschland geben. Als ob man ständig nur mit Bleifuß unterwegs ist, um diese Leistung auch auszugfahren..

    Posted by Alexander on Sonntag, 11. Januar 2009 11:58

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    Posted by steve on Samstag, 17. Oktober 2009 13:49

  7. Was genau hat das mit Chiptuning zu tun?

    Posted by Janna von Direkt on Freitag, 19. März 2010 14:20

  8. Ihre Autoversicherung können Sie unter dem Link in einen Vergleich zu anderen Stellen.

    Posted by Rene on Sonntag, 11. April 2010 16:02

 

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