Muss man Chiptuning eintragen lassen?
Grundsätzlich erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit Veränderung der Elektronik. Der Versicherungsschutz geht in der Regel ebenfalls verloren. Der Chip Tuner wird Sie darauf hinweisen müssen, sofern seine Veränderungen keine ABE haben, was allerdings in den seltensten Fällen der Fall sein dürfte. Der Betrieb derart veränderter Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen ist eigentlich nicht erlaubt und wenn man es ganz genau auslegt, auch strafbar. Ein ganz pfiffiger Staatsanwalt könnte auch auf die Idee kommen, dass derartige Angebote eigentlich auch als Anstiftung zum Begehen einer Straftat ausgelegt werden könnten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter, und selbst die nutzen Chiptuning.
Daher unser Appell: Chiptuning nur mit ABE bzw. immer vom TÜV in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Ein Chiptuning sollte immer eingetragen werden.
Ist doch Blödsinn wenn man ein paar Kröten sparen will, und hinterher nicht ruhig schlafen kann.
Und wenn mal was passiert ist man auf der sicheren Seite!
Posted by www.ml-chiptuning.de on Freitag, 4. April 2008 12:23